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vom 21.06.2007

Feinstaub-Plaketten

Feinstaub-Plaketten

Feinstaub aus Autoabgasen gilt als schleichendes Umweltgift. Monatelang diskutierten Politik und Autoverbände, wie die Emissionen in Städten begrenzt werden können. Jetzt hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen: Vier Farben sollen es richten.

 
Mit verschiedenfarbigen Plaketten für vier Stufen werden Kraftfahrzeuge je nach Höhe ihrer Partikelemission künftig bundesweit einheitlich gekennzeichnet. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Verordnung. Außerdem wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können.

 

Nach langer Diskussion über die Plaketten habe die Bundesregierung Änderungswünsche des Bundesrats aufgenommen, damit die Verordnung rechtzeitig in Kraft treten könne, sagte Regierungssprecher Thomas Steg. Die Partikelemissionen aus Dieselmotoren trügen mit einem deutlichen Anteil zur Feinstaubbelastung bei. Deshalb könnten Fahrbeschränkungen für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß nötig werden, teilte das Bundesumweltministerium mit. Mit Plaketten gekennzeichnete Autos könnten davon aber ganz oder teilweise ausgenommen werden.

 

Gekennzeichnet werden Pkw, Lkw und Busse von Euro 2 bis Euro 4 (Pkw) und Euro II bis Euro V (Lkw, Busse) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen. Durch Nachrüstung des Fahrzeugs könnten Autofahrer die Einstufung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen, riet das Ministerium. Der Vorstellung des Bundesrats folgend entfällt die ursprünglich vorgesehene Schadstoffgruppe 5 für Diesel-Pkw mit einem Partikelgrenzwert von 5 Milligramm pro Kilometer (Euro 5). Außerdem erhalten die Plaketten je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Farben. Ausgegeben werden sie bei Zulassungsstellen, beim TÜV und bei den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Werkstätten. In Kraft treten soll die Verordnung fünf Monate nach Verkündung, der aber noch ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission vorangehen muss.

 

Der Verkehrsclub Deutschland kritisierte den Beschluss als halbherzig. Die Regierung habe sich dem Druck der Autoindustrie gebeugt und auf die gesonderte Kennzeichnung der saubersten Diesel mit Filtertechnik verzichtet. "Alle Pkw mit der Schadstoffklasse Euro 4, die in den letzten Jahren verkauft wurden, bekommen nun die gleiche grüne Plakette - egal ob sie über einen Partikelfilter verfügen oder nicht", rügte der stellvertretende VCD-Vorsitzende Hermann Josef Vogt. Damit falle ein wichtiger Anreiz weg, Neuwagen mit Filter zu kaufen oder mit geregelten Partikelfiltern nachzurüsten. Außerdem könnten die Plaketten wegen des anstehenden EU-Verfahrens frühestens im Februar 2007 gelten. Doch schon im Herbst drohten wieder Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte.

 

Es gibt vier Schadstoffgruppen: Je geringer die Feinstaubemission desto höher ist die Schadstoffgruppe.

Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 sind Pkw ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach EURO 1 oder schlechter. Diese können keine Plakette bekommen. Das sind etwa 15 % des Bestands. Alle anderen Fahrzeuge können Plaketten erhalten.

Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel, der in den Fahrzeugpapieren angegeben ist.

 

 

Was kostet die Plakette?
Die Feinstaub-Plakette allein kostet 7,50 ¤ inkl. MwSt.

Wo wird die Feinstaub-Plakette angebracht?
Die Feinstaub-Plakette wird bei betroffenen Fahrzeugen (PKW, LKW) an der Windschutzscheibe innen angebracht. Die Sicht ist dann am wenigsten beeinträchtigt, wenn die Plakette rechts oben oder unten angeklebt wird.

 

 

 



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